ALT Allgemeine
Projektförderung

Herausragende Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.



Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

15. November

nächste Einreichungsfrist

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.

Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Einreichfristen:

  • 15. November 2025
  • 15. Mai 2026




Vor der Antragstellung




Leitfaden

Der Leitfaden zur Allgemeinen Projektförderung ist das zentrale Orientierungsdokument zur Antragstellung.
Er erläutert die erforderlichen Angaben, den Ablauf der Antragstellung sowie den Ausgaben- und Finanzierungsplan als Bestandteil des Antrags.




Beratungsangebote für Antragsteller*innen:

Zur Vorbereitung auf die Antragstellung stehen verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Dazu gehören offene Sprechstunden, thematische Online-Seminare sowie individuelle Beratungen.
Die folgenden Termine zeigen aktuell buchbare Angebote; darüber hinaus ist auch eine individuelle Beratung möglich.





Zur Einordnung & Inspiration (optional)

Die folgenden Informationen dienen der Orientierung.
Sie sind keine Fördervoraussetzung und nicht verpflichtend.



Nachhaltigkeit

Beachtet gern unsere Hinweise zur Förderfähigkeit von Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit und die Checkliste Nachhaltig produzieren in den Freien Darstellenden Künsten. Die Checkliste muss nicht eingereicht werden, sie dient als Inspirationsquelle

Stand: März 2025 / english version: Guidelines for General Project Funding


Antragsstellung



Antrag einreichen

Grundsätzlich werden Anträge online über das kultur.web gestellt, zudem ist es nötig, den Antrag nach der Online-einreichung auszudrucken und unterschrieben an das NRW Landesbüro zu senden

Die Antragsmaske ist zu finden als „LFDK: Allgemeine Projektförderung 2025 – II“).


Anlagen

Verpflichtender Bestandteil des Antrags ist der Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Er wird im kultur.web als Dokument hochgeladen.

Stand: März 2025
Ergänzend steht eine Ausfüllhilfe zur Verfügung,
die Beispieleintragungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan erläutert.

Stand: März 2025


Nach der Entscheidung



Wenn eine Förderung bewilligt wird

Nach der Förderentscheidung erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung sowie einen Zuwendungsvertrag.
Mit dem Vertrag sind formale Anforderungen an Durchführung, Abrechnung und Nachweisführung des Projekts verbunden.

Für geförderte Projektträger*innen stehen Vorlagen, Merkblätter und rechtliche Grundlagen zur Verfügung.
Ein Teil dieser Dokumente ist Bestandteil des Zuwendungsvertrags und für die Durchführung und Abrechnung des Projekts verbindlich.

Für geförderte Projektträger*innen stehen begleitende Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Infoseminare sowie Sprechstunden zu Durchführung, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis.
In den Infoseminaren erläutern wir den Ablauf und Besonderheiten im Förderverfahren durch das Landesbüro und geben Hinweise zur Mittelverwendung öffentlicher Gelder sowie zum Aufbau des Verwendungsnachweises. Die Teilnahme an einem Infoseminar ist für Erstgeförderte verpflichtend.

Die folgenden Termine zeigen aktuell buchbare Angebote; darüber hinaus können individuelle Fragen auch direkt geklärt werden.



Wenn eine Förderung nicht zustande kommt

Wenn euer Antrag nicht berücksichtigt wurde, könnt ihr ein Beratungsangebot zur Einordnung der Entscheidung und zur weiteren Planung in Anspruch nehmen.
Gern unterstützen wir euch dabei, offene Fragen zu klären oder nächste Schritte zu besprechen.

JURY

Ein Einstieg in eine Sektion. In diesem Fall ist die Sektion nur ein Teaser – das ist der einfachste Fall.

GEFÖRDERTE PROJEKTE

Datenbank der bisher geförderten Projekte Ein Einstieg in eine Sektion. In diesem Fall ist die Sektion nur ein Teaser – das ist der einfachste Fall.
+ Link: Projekte der letzten /aktuellen Förderphase


Kontakt & persönliche Beratung

Wir helfen gern:

Eure Ansprechpartnerinnen:

Julia Knies

Nele Marx

Ronja Lintermann

E-Mail: projektfoerderung [at] nrw-lfdk.de

Telefon: +49 231 47 42 92 09
Telefonisch erreichbar:
Mo/Mi/Fr von 10-12 Uhr
Di/Do 13-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache.


WEITERFÜHRENDES

Juryzusammensetzung

Wer sitzt eigentlich in der Jury?

2. Förderfrist 2025

Die Jury für die 2. Förderrunde 2025 (Stichtag 15. Mai 2025) setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:

  • Manuel Moser (Schauspieler, Regisseur & Theatermachender, Köln)
  • Charlotte Petersen (MNEME kollektiv, Münster)
  • Aylin Kreckel (Dramaturgin & Produzentin, Dortmund)
  • Dr. Jana Duda (ehem. Leitung OWL Kulturbüro, aktuell Bestatterin in Ausbildung, Bielefeld)
  • Jan Rohwedder (Performance Artist, Düsseldorf)

Außerdem in der Jury: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen

1. Förderfrist 2025

Die Jury für die 1. Förderrunde 2025 (Stichtag 15. November 2024) setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:

  • Daniel Schüßler (ANALOGTHEATER, Köln)
  • Indira Heidemann (Theaterlabor, Bielefeld)
  • Morgan Nardi (Choreograf, Regisseur & Performance Artist, Düsseldorf)
  • Jenni Bohn (Burg Hülshoff – Center for Literature, Havixbeck)
  • Milan Pešl (Bruchwerk Theater, Siegen)

Außerdem in der Jury: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen.

Was ist denn bisher so gefördert worden?

Eine Projektübersicht findet ihr in unserr Datenbank.

Fördergrundsätze

Fördergrundsätze als PDF

Leitfaden

Den Leitfaden gibt es auf deutsch und auf englisch.
(Leitfaden aktualisiert: März 2025)