Mit dem Kulturgesetzbuch, das seit 2022 in Kraft ist, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens verbindliche Honoraruntergrenzen spartenspezifisch für freischaffende Künstler*innen gesetzlich verankert. Seit dem Sommer 2024 ist nun die Richtlinie in Kraft, die konkrete Werte für die Umsetzung in einer Honorarmatrix benennt.
In dieser Matrix werden für Darstellende Künstler*innen Untergrenzen für Vorstellungen und Durchlaufproben festgelegt. Da wir in den Förderprogrammen immer auch Produktions- und Probenphasen mitgefördert haben, werden wir ergänzend zur Matrix künftig auch wieder die Empfehlungen des BFDK nutzen. Nachdem wir uns bislang für eine Übergangsphase an einer veralteten Verbandsempfehlung (Stand 2018) orientiert hatten, werden wir nun auf die aktuelle Empfehlung des BFDK (Stand 2022) umsteigen.
