Herausragende Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
15. November
nächste Einreichungsfrist
Die wichtigsten Informationen zur Allgemeinen Projektförderung auf einen Blick.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Was wird gefördert?
Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Wie viel kann beantragt werden?
Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Einreichfristen:
- 15. November 2025
- 15. Mai 2026
Hinweis
Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
Vor der Antragsstellung
Dieser Abschnitt unterstützt euch bei der Vorbereitung auf die Antragstellung und bündelt zentrale Orientierung, aktuelle Hinweise sowie Beratungsangebote.
Leitfaden
Der Leitfaden zur Allgemeinen Projektförderung ist das zentrale Orientierungsdokument zur Antragstellung.
Er erläutert die erforderlichen Angaben, den Ablauf der Antragstellung sowie den Ausgaben- und Finanzierungsplan als Bestandteil des Antrags.
Leitfaden Allgemeine Projektförderung
Stand: März 2025 / english version: Guidelines for General Project Funding
Neuerungen zur Frist 15. Mai 2025:
Die folgenden Hinweise gelten ausschließlich für diese Einreichungsfrist.
Sie ergänzen den Leitfaden und verweisen auf die jeweils maßgeblichen Dokumente.
Projektbeschreibung
Eine Projektbeschreibung als Anlage kann eingereicht werden. Sie darf maximal 5 Seiten umfassen. Längere Dokumente werden automatisch gekürzt. (Details siehe Leitfaden, Seite 9)
Überjährige Projekte
Für überjährige Projekte orientieren sich die Honoraruntergrenzen ab 2026 an der Honorarmatrix des Landes NRW.
Diese Regelung ist für überjährige Projekte ab 2026 verbindlich.
Lest hierzu bitte unser Merkblatt Honoraruntergrenzen
Beratungsangebote für Antragsteller*innen:
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung stehen verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Dazu gehören offene Sprechstunden, thematische Online-Seminare sowie individuelle Beratungen.
Die folgenden Termine zeigen aktuell buchbare Angebote; darüber hinaus ist auch eine individuelle Beratung möglich.
Zur Einordnung & Inspiration
Die folgenden Informationen dienen der Orientierung.
Sie sind keine Fördervoraussetzung und nicht verpflichtend.
Nachhaltigkeit
Beachtet gern unsere Hinweise zur Förderfähigkeit von Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit und die Checkliste Nachhaltig produzieren in den Freien Darstellenden Künsten. Die Checkliste muss nicht eingereicht werden, sie dient als Inspirationsquelle
Checkliste Nachhaltig produzieren
Stand: März 2025 / english version: Guidelines for General Project Funding
Antragsstellung
In diesem Abschnitt findet ihr die Informationen zur formalen Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen.
Antrag einreichen
Grundsätzlich werden Anträge online über das kultur.web gestellt, zudem ist es nötig, den Antrag nach der Online-einreichung auszudrucken und unterschrieben an das NRW Landesbüro zu senden
Die Antragsmaske ist zu finden als „LFDK: Allgemeine Projektförderung 2025 – II“).
Anlagen
Verpflichtender Bestandteil des Antrags ist der Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Er wird im kultur.web als Dokument hochgeladen.
Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (einjährig)
Stand: März 2025
Ergänzend steht eine Ausfüllhilfe zur Verfügung,
die Beispieleintragungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan erläutert.
Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (mehrjährig)
Stand: März 2025
Hinweis zu überjährigen Projekten
Für überjährige Projekte 2025/26 sind die neuen Regelungen zu Honoraruntergrenzen zu beachten.
→ siehe Merkblatt Honoraruntergrenzen
Nach der Entscheidung
Nach der Entscheidung über euren Antrag ergeben sich – im Förderfall – weitere Schritte zur Durchführung und Abrechnung des Projekts. Für andere Fälle stehen Einordnungs- und Beratungsangebote zur Verfügung
Wenn eine Förderung bewilligt wird
Nach der Förderentscheidung erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung sowie einen Zuwendungsvertrag.
Mit dem Vertrag sind formale Anforderungen an Durchführung, Abrechnung und Nachweisführung des Projekts verbunden.
Downloads für Geförderte
Für geförderte Projektträger*innen stehen Vorlagen, Merkblätter und rechtliche Grundlagen zur Verfügung.
Ein Teil dieser Dokumente ist Bestandteil des Zuwendungsvertrags und für die Durchführung und Abrechnung des Projekts verbindlich.
Beratungsangebote für Geförderte
Für geförderte Projektträger*innen stehen begleitende Beratungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Infoseminare sowie Sprechstunden zu Durchführung, Mittelverwendung und Verwendungsnachweis.
In den Infoseminaren erläutern wir den Ablauf und Besonderheiten im Förderverfahren durch das Landesbüro und geben Hinweise zur Mittelverwendung öffentlicher Gelder sowie zum Aufbau des Verwendungsnachweises. Die Teilnahme an einem Infoseminar ist für Erstgeförderte verpflichtend.
Die folgenden Termine zeigen aktuell buchbare Angebote; darüber hinaus können individuelle Fragen auch direkt geklärt werden.
Wenn eine Förderung nicht zustande kommt
Wenn euer Antrag nicht berücksichtigt wurde, könnt ihr ein Beratungsangebot zur Einordnung der Entscheidung und zur weiteren Planung in Anspruch nehmen.
Gern unterstützen wir euch dabei, offene Fragen zu klären oder nächste Schritte zu besprechen.
JURY
Wer entscheidet über die Anträge?
Die künstlerische Gesamtfachjury für die 1. Förderrunde 2026 (Stichtag 15. November 2025) der NRW-Projektförderung mit den Modulen Allgemeine Projektförderung und Transkulturelle Impulse setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
- Prof. Dr. Maren Butte (Theater- und Tanzwissenschaftlerin, Düsseldorf)
- Barbara Fuchs (Choreografin, Regisseurin, tanzfuchs PRODUKTION, Köln)
- Milan Pešl (Bruchwerk Theater, Siegen)
- Rebecca Egeling (Leiterin Programmabteilung Kulturamt Bielefeld, ehem. Intendantin, Dramaturgin, Regisseurin, Bielefeld)
- Marianne Cornil (TheatreFragile, Detmold)
- Ayşe Kalmaz (Regisseurin und Autorin, Dortmund)
- Zsolt Káldy (Leitung Referat für kulturelle Teilhabe der Stadt Köln, Kurator und Produktionsleiter, Köln)
- Kama Frankl-Groß (Choreografin, Regisseurin, Künstlerische Leitung Urban Arts/ Theater Oberhausen, Ruhrgebiet)
- Thomas Richhardt (Dramaturg und Autor, Theaterhaus Stuttgart, lebt in Telgte/Münsterland)
In beratender Funktion: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Vertreter*innen der Bezirksregierungen.
Die Jurysitzung findet Ende Januar 2026 statt.
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Datenbank der bisher geförderten Projekte Ein Einstieg in eine Sektion. In diesem Fall ist die Sektion nur ein Teaser – das ist der einfachste Fall.
+ Link: Projekte der letzten /aktuellen Förderphase
Kontakt & persönliche Beratung
Wir helfen gern:
Eure Ansprechpartnerinnen:

Julia Knies

Nele Marx

Ronja Lintermann
E-Mail: projektfoerderung [at] nrw-lfdk.de
Telefon: +49 231 47 42 92 09
Telefonisch erreichbar:
Mo/Mi/Fr von 10-12 Uhr
Di/Do 13-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache.

