Als Landesbüro setzen wir uns schon seit vielen Jahren für die faire Bezahlung von Künstler*innen ein. Grundlage für unsere Förderprogramme war bislang die Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK).
Mit dem Kulturgesetzbuch, das seit 2022 in Kraft ist, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens verbindliche Honoraruntergrenzen spartenspezifisch für freischaffende Künstler*innen gesetzlich verankert. Seit dem Sommer 2024 ist nun die Richtlinie in Kraft, die konkrete Werte für die Umsetzung in einer Honorarmatrix benennt.
In dieser Matrix werden für Darstellende Künstler*innen Untergrenzen für Vorstellungen und Durchlaufproben festgelegt. Da wir in den Förderprogrammen immer auch Produktions- und Probenphasen mitgefördert haben, nutzen wir in unseren Programmen ergänzend zur Matrix die Empfehlungen des BFDK (Stand 2022). Die Empfehlung des BFDK wurde im November 2025 angepasst, wir nutzen jedoch in einer Übergangsphase weiterhin den Stand von 2022.
Merkblatt (pdf)
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die verschiedenen Honorarsätze – und was diese für unsere Förderprogramme bedeuten.
