15. November

nächste Einreichungsfrist

Allgemeine
Projektförderung (alt )v1

Herausragende Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.



Auf Einen Blick

Wer kann Anträge stellen:

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert:

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Wann können Anträge eingereicht werden?

Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Einreichfristen:

  • 15. November 2025
  • 15. Mai 2026

Wie viel kann beantragt werden?

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.

Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.


Antragsstellung

Und so geht’s weiter

Grundsätzlich werden Anträge online über das kultur.web gestellt, zudem ist es nötig, den Antrag nach der Online-einreichung auszudrucken und unterschrieben an das NRW Landesbüro zu senden

Die Antragsmaske ist direkt über das kultur.web einzusehen (zu finden als „LFDK: Allgemeine Projektförderung 2025 – II“).

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (Excel-Tabelle)

Verpflichtender Bestandteil des Antrags ist der Ausgaben- und Finanzierungsplan. Dieser kann hier als Vorlage für einjährige Projekte oder für mehrjährige Projekte heruntergeladen werden und wird im kultur.web als Dokument hochgeladen.

Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (einjährig, Stand: März 2025)

Hier kann eine Ausfüllhilfe eingesehen werden, in der Beispieleintragungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan gemacht wurden.

Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan (mehrjährig, Stand: März 2025)

Für Überjährige Projekte 2025/26 neue Regelung zu Honoraruntergrenzenbeachten – siehe Merkblatt

Leitfaden für die Allgemeine Projektförderung:

Der „Leitfaden für die Allgemeine Projektförderung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste“ beantwortet viele Fragen zur Allgemeinen Projektförderung und gibt Orientierung von der Antragsplanung bis zur Einreichung.

> Leitfaden für die Allgemeine Projektförderung

> Guidelines for General Project Funding (english)

Leitfaden aktualisiert: März 2025

Achtung Neuerungen zur Frist 15. Mai 2025:


Fördergrundsätze

Fördergrundsätze

Präambel

Die Freien Darstellenden Künste sind eine wichtige Säule für die vielfältige und qualitätsvolle Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens. Inhaltlich-künstlerisch setzen sie starke Impulse für ästhetische Diskurse und die Entwicklung der gesamten Sparte. Sie eröffnen ungewohnte Perspektiven, neue strukturelle Wege und experimentieren mit Arbeitsweisen in der Kunstproduktion. Sie bauen oftmals Grenzen zwischen Sparten und Genres ab und entwickeln hybride Formate. Gleichzeitig stellen sie aber auch einen wichtigen Teil der kulturellen Grundversorgung und realisieren Projekte, die neben der künstlerischen Qualität kunstvermittelnden, sozialen, inklusiven oder interkulturellen Charakter haben.

Die Allgemeine Projektförderung ist Baustein einer abgestimmten Gesamtfördersystematik des Landes NRW für die Freien Darstellenden Künste. Diese erfolgt nun aufeinander aufbauend in den vier Modulen: 1. Allgemeine Projekt-, 2. Konzeptions-, 3. Spitzen- und 4. Exzellenzförderung. Die Allgemeine Projektförderung ermöglicht, dass regelmäßig neue Projektvorhaben gefördert werden. Die Module 2 bis 4 beinhalten neben einer finanziellen Beteiligung an den Projekten eine Strukturförderung.

1. Grundlage

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. (LFDK) fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der professionellen Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.

Die inhaltlich offene Allgemeine Projektförderung wurde 2018 in Förderhöhe und Laufzeit deutlich ausgeweitet und ist für maximal 80 -100 Projekte vorgesehen. Zur Stärkung der Selbstorganisation wurde der Bereich der Allgemeinen Projektförderung an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste in Zusammenarbeit mit dem nrw landesbuero tanz delegiert.

2. Förderinhalte und Kriterien

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.

Gefördert werden in der Regel:

  • Innovative und experimentelle Projekte und Produktionen, die die Weiterentwicklung der kulturellen / künstlerischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen stärken.
  • Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte(n) geben.
  • Künstlerische Vorhaben, die den Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene unterstützen.
  • Vorhaben, die für die jeweilige Region von besonderer Bedeutung sind.

Gefördert werden können auch:

  • Initiativen zur Schaffung und Vernetzung von langfristig stabilen Strukturen regionaler und landesweiter Kooperationen in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten in NRW.
  • Nicht unmittelbar künstlerische, projektbegleitende Arbeiten, die maßgeblich der Verwirklichung des künstlerischen Profils dienen.
  • Recherchevorhaben, Labore und Diskursformate im Kontext der Freien Darstellenden Künste.

Nicht gefördert werden Projekte die obligatorisch im Rahmen von Ausbildungsgängen sind sowie reine Amateurtheaterprojekte.

Es müssen klare und messbare Ziele des Projektes vorliegen, die bereits bei der Antragstellung definiert werden. Näheres regeln die konkreten Unterlagen zur Antragstellung.

3. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

4. Antragsverfahren und Fristen

Es gibt zwei Antragsfristen pro Haushaltsjahr; eine Antragstellung ist jeweils zum 15. November (Projektbeginn im Folgejahr) und zum 15. Mai (Projektbeginn im laufenden Jahr) möglich. Anträge müssen fristgerecht und auf dem vom LFDK vorgegebenen Formular eingereicht werden. Alle Informationen zur jeweiligen Frist finden sich auf der Website des LFDK.

Eine Fachjury (siehe auch Punkt 14) zur Entscheidung über die Anträge tagt spätestens zehn Wochen nach der Frist; die Entscheidungen werden danach schnellstmöglich kommuniziert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht

5. Durchführungszeitraum / Projektdauer

Maßnahmebeginn: Projekte dürfen bei der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Mit der Antragstellung (Eingangsdatum des Antrags beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste) ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen, sofern die Antragsstellenden ausdrücklich erklären, dass sie vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und zusagen, auch für den Zeitraum zwischen Antragstellung und einer eventuellen späteren Bewilligung des Vorhabens die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (AnBest-P) zu beachten.

Jährlichkeit: Einjährige Projekte müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahrs abgeschlossen werden. In begründeten Fällen können auch mehrjährige Projekte beantragt werden, die sich über zwei Haushaltsjahre erstrecken. In diesem Fall muss für jedes der beiden Haushaltsjahre ein separater Ausgaben- und Finanzierungsplan vorliegen und es sollte bereits im Antrag nachvollziehbar sein, welche Projekteile in den jeweiligen Jahren durchgeführt werden. Die Förderkriterien beziehen sich auf das Gesamtprojekt. Die Mehrjährigkeit muss von Beginn an beantragt werden – ein einjähriges Projekt kann nicht nachträglich zu einem mehrjährigen werden.

6. Antragshöhe, förderfähige Ausgaben und Finanzierungsart

Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung nach Abschluss eines Zuwendungsvertrages.

Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW). Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Ausgaben- und Finan-zierungsplans. Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

7. Eigenanteil

Zuwendungsempfänger*innen sollen in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen. Eine Ausnahme bilden Antragsteller*innen, die eine institutionelle Förderung durch das Land NRW erhalten. Diese dürfen keinen Eigenanteil einbringen, da alle Gelder in der institutionellen Förderung gebunden sind. Projekte werden ohne einen solchen akzeptiert.

Der Eigenanteil kann entweder über Barmittel oder über bürgerschaftliches Engagement (fiktive Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 20 Euro/Stunde) eingebracht werden. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Eigenanteil kann auch von Kooperationspartnern eingebracht werden. Geldwerte Sachleistungen (auch Sachspenden und Sachsponsoring) können nicht als Eigenanteil berücksichtigt werden, sollen aber dennoch außerhalb der Kalkulation angegeben werden. Zweckgebundene Geldspenden und Geldsponsoring müssen in die Projektkalkulation eingebracht werden, aber als Leistungen privater Dritter und nicht als Eigenmittel.

8. Faire Bezahlung / Honoraruntergrenze

Faire Bezahlung ist ein wichtiges Kriterium in der Allgemeinen Projektförderung. Die aktuellen Empfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. zur Honoraruntergrenze sollen Anwendung finden. Auch angemessene Honorarentwicklungen entsprechend der künstlerischen Leistungen sollten beachtet werden. Ausnahmen sind stichhaltig zu begründen.

(Achtung: Für Überjährige Projekte 2025/26 neue Regelung, siehe Merkblatt)

9. NRW-Bezug & Anzahl der Aufführungen

In der Regel soll die Premiere (oder andere erstmalige öffentliche Präsentationen) in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Begründete Ausnahmen z.B. bei bundesländerübergreifenden Projekten oder internationalen Kooperationen sind möglich, sofern es weitere Aufführungen in NRW gibt oder das Projekt einen anderen klar erkennbaren Bezug zum Land hat. Es sollen im Sinne der Nachhaltigkeit weitere Aufführungen angestrebt werden. Bis zu vier Aufführungen nach der Premiere werden gefördert, sofern sie in NRW stattfinden. Einnahmen dieser Aufführungen sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einzukalkulieren.

10. Kombinierbarkeit mit Konzeptions-, Spitzen-, Exzellenz- und Mittelzentrenförderung


Antragstellungen von Gruppen oder Personen, die durch die Konzeptions-, Spitzen-, Exzellenz- oder Mittelzentrenförderung des Landes NRW für die Freien Darstellenden Künste gefördert werden, sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es muss sich jedoch um ein klar abgrenzbares, zusätzliches Projekt handeln und nicht um eine Aufstockung der Finanzierung von Projekten, die im Rahmen der oben genannten Förderungen finanziert werden.

11. Kombinierbarkeit mit weiteren Landesförderungen

Eine Förderung durch die Allgemeine Projektförderung und durch weitere Förderprogramme des Landes NRW ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen; muss aber rechtzeitig gemeinsam mit allen Förderpartnern abgestimmt werden. In der Regel sollte der Gesamtanteil der Landesförderung nicht höher als 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen.

12. Doppelförderung


Eine Doppelförderung ist verboten. Ein Projekt darf unter Betrachtung aller zufließenden Finanzierungen nicht zu mehr als 100 Prozent finanziert sein. Es sind alle Finanzierungspositionen, die in das Projekt fließen, im Ausgaben- und Finanzierungsplan anzugeben.

13. Nachhaltigkeit

Aspekte der Nachhaltigkeit sollen bei der Durchführung der Projekte berücksichtigt werden. Dabei ist sowohl die ökologische als auch die soziale und ökonomische Dimension zu beachten. Kosten für Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sowie Kompensationszahlungen zum Klimaschutz sind grundsätzlich förderfähig. Auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.

14. Entscheidungsverfahren / Jury


Eine unabhängige Fachjury entscheidet darüber, ob die Anträge zur Förderung empfohlen werden. Die Jury besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, dabei fällt eine Stimme auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes NRW, die übrigen fünf Mitglieder der künstlerischen Fachjury werden durch das LFDK in Absprache mit dem nrw landesbuero tanz e. V. bestellt.

Hinzu kommen die fünf Bezirksregierungen, welche der Jury beratend zur Seite stehen und den gesamten Prozess der Allgemeinen Projektförderung beratend begleiten. Vertreter der künstlerischen Fachjury sind maximal dreimal hintereinander in der Jury beteiligt.

Es gibt ein rotierendes Verfahren, das sicherstellt, dass jeweils erfahrene sowie neue Mitglieder in der Runde sind. Die Jury wird jenseits der künstlerischen Expertise, die alle Mitglieder mitbringen, so zusammengestellt, dass sie möglichst breit verschiedene Regionen des Landes sowie Diversitätsfaktoren abdeckt.

15. Wiedereinreichen abgelehnter Anträge


Abgelehnte Anträge können nochmals eingereicht werden.

16. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage bildet das Kulturfördergesetz NRW vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 917), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Oktober 2019 (GV. NRW. S. 852) geändert worden ist; insbesondere § 11 zur Förderung der Freien Szene. Basis der Fördergrundsätze ist die „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ (Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft – 415-03.0- vom 28. April 2021, veröffentlicht am 08.06.2021). Die Mittel für die Allgemeine Projektförderung werden in Form einer Zuwendung des MKW NRW an das NRW LFDK in Form einer Landeszuwendung gemäß §§ 23 und 44 LHO. bewilligt. Es stehen rund 1,5 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung.

Fördergrundsätze als PDF

Leitfaden

Den Leitfaden gibt es auf deutsch und auf englisch.
(Leitfaden aktualisiert: März 2025)


Die Jury

Juryzusammensetzung

2. Förderfrist 2025

Die Jury für die 2. Förderrunde 2025 (Stichtag 15. Mai 2025) setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:

  • Manuel Moser (Schauspieler, Regisseur & Theatermachender, Köln)
  • Charlotte Petersen (MNEME kollektiv, Münster)
  • Aylin Kreckel (Dramaturgin & Produzentin, Dortmund)
  • Dr. Jana Duda (ehem. Leitung OWL Kulturbüro, aktuell Bestatterin in Ausbildung, Bielefeld)
  • Jan Rohwedder (Performance Artist, Düsseldorf)

Außerdem in der Jury: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen

1. Förderfrist 2025

Die Jury für die 1. Förderrunde 2025 (Stichtag 15. November 2024) setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:

  • Daniel Schüßler (ANALOGTHEATER, Köln)
  • Indira Heidemann (Theaterlabor, Bielefeld)
  • Morgan Nardi (Choreograf, Regisseur & Performance Artist, Düsseldorf)
  • Jenni Bohn (Burg Hülshoff – Center for Literature, Havixbeck)
  • Milan Pešl (Bruchwerk Theater, Siegen)

Außerdem in der Jury: Eine / ein Vertreter*in für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

In beratender Funktion: Vertreter*innen aller Bezirksregierungen.


Geförderte Projekte


BERATUNGSANGEBOTE

Beratungsangebote für Antragsteller*innen:

Sprechstunde zur Antragstellung

(2 x jährlich – kurz vor den Antragsfristen)

In dieser Sprechstunde können letzte individuelle und allgemeine Fragen zur Antragstellung gestellt werden. Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich. Interessierte können sich innerhalb des Zeitfensters per Zoom dazuschalten und bleiben bis alle Fragen geklärt sind.

Nächste Sprechstunde: Herbst 2025 – Termin wird noch bekannt gegeben

Individuelle Beratung

(ganzjährig, nicht mehr in der letzten Woche vor der Frist)

Gern beraten wir individuell zu Projektideen oder fertigen Konzepten. Beratungsgespräche können telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich im Landesbüro geführt werden und dauern im Durchschnitt 30 Minuten.
Termine können per Mail oder telefonisch vereinbart werden, gern direkt mit Terminvorschlägen auf uns zukommen.

Online-Seminar: Das kleine 1×1 des Finanzplans


(2-3 x jährlich – kurz vor den Antragsfristen)

Dieser Basis-Workshop hilft bei der Erstellung eines Ausgaben- und Finanzierungsplans. Es wird dabei speziell auf die Anforderungen in Bezug auf das Förderprogramm der „Allgemeinen Projektförderung NRW“ eingegangen. Darüber hinaus werden nützliche Hinweise bei der Mittelverwendung von öffentlicher Förderung gegeben. Eigene Kalkulationen und Fragen können dabei gerne mit- und eingebracht werden.

Nächster Termin: Mi, 08.10.2025, 10:00 – 12:30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung > HIER

Online-Seminar: How to Anträge

(2 x jährlich – kurz vor den Antragsfristen)

Dieser Basis-Workshop vermittelt Grundlegendes zu inhaltlicher Gestaltung, Aufbau und Form von Projektförderanträgen. Der Schwerpunkt des Workshops liegt auf thematischen und methodischen Fragen und richtet sich an Künstler*innen, die in der laufenden Förderphase oder zukünftig eine künstlerische Idee umsetzen möchten.

Nächster Termin: Di, 07.10.2025, 14:00 – 17:00 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung > HIER

Feedback-Gespräche nach Förderabsage

(nur mit Termin)

Nach einer Absage stehen viele Fragen im Raum. Woran lag es? Was sollte bei einer neuen Beantragung bedacht werden? Wo passt mein Projekt vielleicht besser und wo kann ich alternativ Gelder beantragen? Sicher können nicht alle Fragen beantwortet werden, aber alle Hinweise, die im Rahmen der formellen Prüfung der Anträge und im Juryprozess gesammelt werden konnten, geben wir gern weiter.

Beratungsangebote für Geförderte:

Infoseminare für Geförderte

(4-5 x jährlich – kurz nach den Juryentscheidungen – nur für Geförderte)

In den Infoseminaren für Geförderte erläutern wir den Ablauf und Besonderheiten im Förderverfahren durch das Landesbüro, geben wichtige Hinweise zur Mittelverwendung von öffentlichen Geldern und zum Aufbau des Verwendungsnachweises. Das Seminar ist Pflicht für alle Erstgeförderten.

Sprechstunde zum Verwendungsnachweis


(1x jährlich – zum Jahresende – nur für Geförderte)

In lockerer Atmosphäre können individuelle und allgemeine Fragen zum Verwendungsnachweis gestellt werden. Dringende Angelegenheiten können auch jederzeit per E-Mail oder telefonisch mit uns besprochen werden.

Wir helfen gern:

Eure Ansprechpartnerinnen:

Julia Knies

Nele Marx

Ronja Lintermann

E-Mail: projektfoerderung [at] nrw-lfdk.de

Telefon: +49 231 47 42 92 09
Telefonisch erreichbar:
Mo/Mi/Fr von 10-12 Uhr
Di/Do 13-15 Uhr
und nach persönlicher Absprache.