Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm auf einen Blick.
Blindtext: Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste in NRW.
Was wird gefördert?
Blindtext: Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – es sind aber auch freiere Formate wie zum Beispiel Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten, Installationen oder ähnliches möglich.
Wer kann Anträge stellen?
Blindtext: Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; ausgenommen sind Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Wie viel kann beantragt werden?
Blindtext: Ein Projekt kann pro Haushaltsjahr mit minimal 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro gefördert werden. Die maximale Antragssumme für ein zweijähriges Projekt kann somit bei maximal 40.000 Euro liegen. Die Förderung durch das LFDK sollte in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Blindtext: Für Vorhaben ab dem Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Einreichfristen:
- 15. November 2025
- 15. Mai 2026
Hinweis
Blindtext: Diese Informationen stellen nur eine Kurzübersicht dar, bitte lest vor einer Antragstellung in jedem Fall die vollständigen Fördergrundsätze.
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Hier findet ihr eine Datenbank der bisher in diesem Programm geförderten Projekte.
[Platzhalter] Eine Liste der neuesten geförderten Projekte findet ihr hier (pdf).

ONCE UPON A TIME THERE WAS A FUTURE – On Tour
Kulturkneipe „Auf der Heide“ / STUDIO 7 Theater




















